Wegweiser für Menschen mit Behinderungen 2015
Die Mitgliederschaft der LAG

Die Mitglieder der LAG-AVMB-BW sind vor allem Angehörigenvertretungen in baden-württembergischen Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Aber auch Eltern, Betreuer und Förderer sind bei uns als Mitglieder willkommen.

Die "Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg" sind z. B. n den Wegweisern des Sozialministeriums Baden-Württemberg aufgeführt und Kategorien zugeordnet. Die folgende Aufzählung lehnt sich daran an:

  • Einrichtungen für das Vorschul- und Schulalter (Kindergärten und Schulen)
  • Ausbildungseinrichtungen (Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke)
  • Werkstätten (WfbM)
  • Wohneinrichtungen

In diesen Wegweisern ist der Zweck der jeweiligen Einrichtungsarten beschrieben. Einrichtungen im Sinne der Satzung der LAG-AVMB-BW sind solche, die in erster Linie für Menschen mit geistiger Behinderung geschaffen sind und zu einer der obigen vier Kategorien gehören oder aber mehrere der obigen Kategorien umfassen (Komplexeinrichtungen).

Die in diesen Einrichtungen lernenden, arbeitenden oder wohnenden Menschen mit geistiger Behinderung müssen in vielen Angelegenheiten, insbesondere gegenüber der Einrichtung, durch ihre Gesetzlichen Betreuer vertreten werden. Das sind im Regelfall Angehörige: häufig die Eltern des behinderten Menschen. Wo diese Bezugspersonen (Eltern, Angehörige, gesetzliche Betreuer) in einer Einrichtung eine Vertretung gewählt haben, die etwa einem Elternbeirat in einer Schule vergleichbar ist, ist diese Vertretung eine Angehörigenvertretung im Sinne der Satzung der LAG- AVMB-BW. So eine Angehörigenvertretung kann ordentliches Mitglied der LAG-AVMB-BW werden. Sie entsendet dann eine Person in die Mitgliederversammlung der LAG mit dem Auftrag und der Vollmacht, sie dort zu vertreten.

Außerordentliches Mitglied kann jeder Angehörige und / oder gesetzliche Betreuer von Menschen mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg werden.

Förderndes Mitglied kann jede Körperschaft oder Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützen will.

Die Fraktionen in der LAG

Die Mitglieder (ordentliche wie außerordentliche) der LAG-AVMB-BW stehen in einem besonderen Verhältnis zu "ihrer" Einrichtung, d. h. der Einrichtung, in der sie die Interessen der Eltern, Angehörigen und Betreuer der dort lernenden, arbeitenden oder wohnenden Menschen mit geistiger Behinderung vertreten.

Das mag zwar von Einrichtung zu Einrichtung verschieden sein, in jedem Fall ist es aber durch eine mehr oder weniger starke Abhängigkeit des Mitglieds von der Einrichtung gekennzeichnet. Erstrebenswert ist für die Angehörigenvertretungen ein partnerschaftliches Verhältnis zu ihrer Einrichtung und deren Leitung. Viele Einrichtungen haben erkannt, dass auch sie von einem partnerschaftliches Verhältnis zwischen Angehörigenvertretung und Einrichtungsleitung profitieren.

Die Einrichtungen der Behindertenhilfe in Baden-Württemberg gehören fast alle einem Fach- oder Trägerverband auf Bundes- oder Landesebene an. Diese "Einrichtungsverbände" im Sinne der Satzung der LAG- AVMB-BW gehören zur Anthroposophie, Caritas, Diakonie oder zur Lebenshilfe.

Die LAG-AVMB-BW strebt ein partnerschaftliches Verhältnis zu den Einrichtungsverbänden an, so wie ihre Mitglieder es zu ihrer Einrichtung haben (sollten), mit dem Ziel, dass auch die Einrichtungsverbände den Vorteil erkennen, den sie in einem Partner an ihrer Seite haben, der durch unmittelbare eigene Betroffenheit in Politik und Gesellschaft auf einer anderen Ebene überzeugen kann, als sie selbst. Die LAG-AVMB-BW wünscht auch die Unterstützung der Einrichtungsverbände, ebenso wie die Angehörigenvertretungen ihrer Einrichtungen.

Meinungsvielfalt ist gewährleistet

Die Einrichtungsverbände arbeiten auf Landes- und Bundesebene oft zusammen, denn sie verfolgen sehr viele gemeinsame Ziele. Aber es gibt auch Unterschiede in Auffassungen, Schwerpunktsetzungen, Traditionen und Weltanschauungen. Das muss die Satzung der LAG-AVMB-BW berücksichtigen. Es darf zum Beispiel nicht geschehen, dass etwa bei Abstimmungen über Fragen, in denen die genannten oder andere Unterschiede eine Rolle spielen, die Mitglieder aus einem Einrichtungsverband die Mitglieder aus einem anderen Einrichtungsverband aufgrund ihrer Anzahl überstimmen. Dafür gibt es einen "Minderheitenschutz", da sonst die Gefahr besteht, dass die Angehörigenvertretungen bzw. -vertreter aus einem kleineren Einrichtungsverband recht bald "die Lust verlieren" und ausscheiden, weil sie zu oft den Kürzeren ziehen.

All dem wird durch die Bildung der Fraktionen in der LAG AVMB BW und dem damit verbundenen Abstimmungsverfahren Rechnung getragen. Eine Fraktion wird von sämtlichen Mitgliedern (ordentlichen, außerordentlichen und Gastmitgliedern) gebildet, deren Einrichtungen einem bestimmten (demselben) Einrichtungsverband angehören. Eine weitere Fraktion können Mitglieder bilden, deren Einrichtung keinem Trägerverband angehört.

Die Fraktionssprecher und der Vorstand

Die Fraktionen in der LAG-AVMB-BW haben jeweils einen Sprecher, der innerhalb der LAG-AVMB-BW die Fraktion vertritt, wo dies erforderlich ist. Dies kommt insbesondere dadurch zum Ausdruck, dass der Vorstand der LAG-AVMB-BW durch die Fraktionssprecher gebildet wird.

Analog zu den Angehörigenvertretungen in den Einrichtungen gibt es auf der Ebene der Einrichtungsverbände (wenngleich bislang nicht in allen Einrichtungsverbänden) Vertretungen oder Sprecherkreise der Angehörigenvertreter aus den dem Verband angehörenden Einrichtungen.

Wo ein solches Gremium besteht, ist davon auszugehen, dass nicht nur dieses sondern auch der betreffende Einrichtungsverband ein Interesse daran hat, dass das Gremium Einfluss in der LAG-AVMB-BW hat. Im Sinne eines partnerschaftlichen Verhältnisses zu den Einrichtungsverbänden gewährleistet die Satzung der LAG-AVMB-BW diesen Einfluss dadurch, dass die Vertretungen und Sprecherkreise eines ihrer Mitglieder zum Sprecher der betreffenden Fraktion in der LAG- AVMB-BW bestimmen können. Wo ein solches Gremium nicht besteht oder es sein Delegationsrecht nicht wahrnimmt, wählt die Fraktion einen Sprecher aus ihrer Mitte.

Der Beirat

Die Vertreter der ordentlichen Mitglieder und die außerordentliche Mitglieder können in den Beirat der LAG-AVMB-BW gewählt werden. Der Beirat berät den Vorstand, und Beiratsmitglieder übernehmen ständige und zeitlich begrenzte Aufgaben gemäß den Beschlüssen der jährlichen Mitgliederversammlungen.

Vorstand und Beirat halten regelmäßig gemeinsame Sitzungen ab, in denen die Situation erörtert wird und Aufgaben definiert und verteilt werden. Der Beirat ist das Arbeitsgremium der LAG-AVMB-BW.

Die Aufgaben, die Vorstand und Beirat angehen, werden in Projekte umgesetzt. Sie werden von einer/m Projektleiter/in definiert und in einer Projektgruppe bearbeitet. Kernprojekte, also solche von längerfristiger Bedeutung, sind zum Beispiel folgende:

  • Rechtliche und praktische Grundlagen der Mitwirkung
  • Persönliche Budgets
  • Wohnformen behinderter Menschen
  • Ethik und Behinderung

Dazu kommen kurzfristigere Projekte, in denen sich die LAG-AVMB-BW mit aktuellen Entwicklungen in der Behindertenhilfe auseinandersetzt.

In den Projekten erarbeitet sich die LAG-AVMB-BW die notwendige Kompetenz, um gemäß ihrer Satzung „ihre Ziele durch alle ihr möglichen Mittel durchzusetzen", insbesondere durch

  • Einwirkung auf Politik und Verwaltung auf allen Ebenen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Mitarbeit in sozialen Gremien
  • Dialog und Informationsaustausch mit Eltern, Angehörigen und Betreuern
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Der strukturelle Aufbau
der LAG-AVMB-BW

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Telefon 0711/473778
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