Satzung_LAG-AVMB-BW_201806-200

Auszüge aus unserer Satzung

Zweck und Ziel der LAG sind
...
    ... die Förderung der Interessen der Menschen mit geistiger Behinderung, insbesondere ihrer sozialen Absicherung sowie ihres Rechts auf Gleichstellung, Teilhabe am Arbeits- und gesellschaftlichen Leben und auf Selbstbestimmung.
    ... die Vertretung der Interessen der Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuer von Menschen mit geistiger Behinderung, soweit sie dem oben genannten Zweck dienlich sind.
    ... insbesondere die Förderung der Interessen der Vertretungen von Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuern für Menschen mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg. Darüber hinaus fördert die LAG AVMB die Gründung von Angehörigenvertretungen, wo diese noch nicht zustande gekommen sind.
    ... der Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern aus verschiedenartigen Einrichtungen der Behindertenhilfe.
    ... die Realisierung einer weittragenden Mitwirkung der Angehörigenvertreter in den Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Politik und Verwaltung.
    ... die Realisierung einer Mitbestimmung der Menschen mit geistiger Behinderung wo auch immer sie wohnen, lernen oder arbeiten.
    ... die Beseitigung der rechtlichen, gesellschaftlichen und ethischen Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung.

So können Sie Mitglied werden

Aufnahmebedingungen - Aufnahmeanträge

Organisiertes Mitglied (OM) kann jede Eltern- Angehörigen- und Betreuervertretung für Menschen mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg werden,  deren Angehörige in einer Einrichtung der Behindertenhilfe leben,  arbeiten oder in einer Bildungseinrichtung sind: Antrag 1

Eine Einzelmitgliedschaft (EM) können Eltern, Angehörige und gesetzliche Betreuer von Menschen mit geistiger Behinderung beantragen: Antrag 3

Förderndes Mitglied kann jede Körperschaft oder Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützen will:

  • a) Organisationen, die die Ziele des Vereins unterstützen wollen: Antrag 4
  • b) Natürliche Personen, die die Ziele des Vereins unterstützen wollen: Antrag 5

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie ihn der LAG per Post zu. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Vorstand oder an info@lag-avmb-bw.de.

Geschäftsstelle der LAG-AVMB-BW
Brunnenwiesen 27, 70619 Stuttgart
Teefon 0711/473778, Fa: 0711/50878260
eMail: info@lag-avmb-bw.de

 

A1_1008_OMgl_AufnAntrag_neu_B_2014-120
A3_1008_AoMgl_AufnAntrag_neu_B-2014-120
A4_1008_FoeMgl-K_AufnAntrag_neu_B_2014-120
A5_1008_FoeMgl-P_AufnAntrag_neu_B-2014-120

Die Formulare A3 und A5
sind für
Personen

Die Formulare A1 und A4
sind für
Organisationen

EAB-Grundlagen-280

Seit der Einführung des SGB IX am 01.07.2001 ist eine Mitwirkung der Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuer in Werkstätten vorgesehen. Unsere Handreichung hilft Ihnen dabei.

background1t5

Mitgliedschaft
und Satzung

Geschäftsstelle
Brunnenwiesen 27
70619 Stuttgart
Telefon 0711/473778
Fax 0711/50878260
eMail: info@lag-avmb-bw.de
LAG-Logo-2-190