Behinderten droht soziale Verelendung
LAG liefert Infos zur Sozialpolitik

Unsere Landesarbeitsgemeinschaft der Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuer von Menschen mit geistiger Behinderung Baden-Württemberg e.V., die LAG AVMB Baden-Württemberg, besteht seit über 20 Jahren. Das Ehrenmitglied, unser früherer Vorsitzender Anton Dietenmeier und der jetzige Vorsitzende Dr. Michael Buß haben einige Fakten über die ersten 20 Jahre zusammengetragen.

Wir vertreten die Interessen der Menschen mit geistiger Behinderung!

Die LAG AVMB Baden-Württemberg ermöglicht einen offenen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Angehörigen und Angehörigenvertretern und gibt den gemeinsamen Anliegen der Menschen mit geistiger Behinderung sowie denjenigen ihrer Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuer mehr Gewicht und Stimme:

Im Landes-Behindertenbeirat (LBB) arbeiten wir seit dessen Bestehen mit. Derzeit ist der LBB daran beteiligt, die Umsetzung des Bundesteil-habegesetzes (BTHG) im Land voranzubringen.

Die LAG AVMB BW tauscht sich regelmäßig mit den Vertretern des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) und den sozialen Spitzenvertretern der kommunalen Verbände über die positive Weiterentwicklung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aus.

Die LAG AVMB Baden-Württemberg kämpft für die umfassende Mitwirkung von Angehörigen auf allen Ebenen der Eingliederungs- und Sozialhilfe: beim Wohnen, Arbeiten und in der Tagesstruktur – gleichgültig, ob diese in Wohn- und  Werkstätten der Einrichtungen oder mitten in der Gesellschaft angesiedelt sind. Wir sind im Gespräch mit den Verbänden der Einrichtungen sowie der kommunal Zuständigen, den Behindertenbeauftragten und der Landespolitik.

Die LAG AVMB Baden-Württemberg sorgt durch Informationsveranstaltungen und Landeskonferenzen zur Teilhabe sowie durch Informationsschriften, Handreichungen, Memoranden und eine gut sortierte Website www.lag-avmb-bw.de für eine Kompetenzsteigerung der Angehörigen und Angehörigenvertreter.

Die Mitglieder der LAG AVMB BW beteiligen sich darüber hinaus aktiv  an Konferenzen und Diskussionsforen auf kommunaler und auf Landesebene.

Wir sprechen für mehr als 100.000 Menschen!

In Baden-Württemberg leben, lernen oder arbeiten alleine 30.000 Menschen mit geistiger Behinderung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Zusätzlich lebt eine wachsende Zahl von Menschen auch außerhalb von Einrichtungen. Über 70.000 Eltern, Angehörige und gesetzliche Betreuer vertrauen auf Fachkompetenz und soziale Einstellung der Mitarbeiter von Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die sich täglich um diese Menschen mit geistiger Behinderung bemühen.

Eltern, Angehörige und Betreuer müssen für das Wunsch- und Wahlrecht sowie die Schaffung bzw. den Erhalt der Lebensqualität der Menschen mit geistiger Behinderung kämpfen, soweit diese nicht in der Lage sind, für ihre Rechte selbst einzutreten.

Keine Behindertenpolitik ohne uns!

Auszug aus der Satzung der LAG AVMB BW:
Zweck des Vereins ist die Förderung der Interessen der Menschen mit geistiger Behinderung,  insbesondere ihrer sozialen Absicherung sowie ihres Rechts auf Gleichstellung, Teilhabe am Arbeits- und gesellschaftlichen Leben und auf Selbstbestimmung und die Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe am Gesund-heitswesen.

Zweck des Vereins ist weiterhin die Vertretung der Interessen der Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuer von Menschen mit geistiger Behinderung, soweit sie dem o.g. Zweck dienlich sind.

Der Verein übernimmt damit die Aufgabe der Selbsthilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, soweit diese sie nicht selbst einfordern können.

Ziel des Vereins ist weiterhin die Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit geistigen Behinderungen am Gesundheitswesen: Zugang, Information, medizinische und pflegerische Betreuung bei Therapie und Rehabilitation müssen ebenso sichergestellt werden wie die Finanzierung dieser zusätzlichen Aufwände – auch für die notwendige Begleitung durch Personen, deren Assistenz sie benötigen.

Ziel des Vereins ist auch – entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention – die Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung.

Ziel des Vereins ist weiterhin der Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen  den  Mitgliedern.

Bitte werden Sie Mitglied!

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Seit der Einführung des SGB IX am 01.07.2001 ist eine Mitwirkung der Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuer in Werkstätten vorgesehen. Unsere Handreichung hilft Ihnen dabei.

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Die LAG AVMB BW

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